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D I G I T A L E R T A C H O G R A P H
Mit der EU-Verordnung EG 561/2006 v.11.4.2006 wurde die Einführung von digitalen Tachographen für alle nach dem 1.5.2006 zugelassenen Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und alle Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen EU-weit zur Pflicht.
Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor:
- das Auslesen der Fahrerkarten spätestens nach jeweils 28 Tagen
- das Auslesen des digitalen Kontrollgeräts alle 3 Monate
- die Archivierung der Daten incl. einer Sicherungskopie für 2 Jahre
- die Auswertung der erfassten Daten auf Verstöße gegen die
gesetzlichen Bestimmungen
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften sieht der Gesetzgeber Geldstrafen in nicht unerheblicher Höhe vor.
Da die hierzu benötigte Hard – u. Software hohe Kosten verursacht und ein Auslese-Termin im alltäglichen Trubel schnell mal vergessen wird, hier unser Service:
- Wir übernehmen für Sie die Auslesung der erforderlichen Daten aus der Fahrerkarte
und dem digitalen Kontrollgerät in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und Zeit.
- die Archivierung der Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- die Erstellung von Sicherungskopien als CD oder in Papierform für den Arbeitgeber.
- die Auswertung der Daten incl. Verfügungsstellung an den Arbeitgeber.
Sollten Sie Interesse an unserem Service haben, unterbreiten wir Ihnen gerne unser Angebot.
Telefon: 02354 / 709 881 Mobil: 0176 / 511 322 25
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